TR 5 – Die technische Richtlinie 5 für Geldspielgeräte. Die neue Spielverordnung
Die wichtigsten Fakten:
Am 10.11.2018 haben sämtliche Geldspielgeräte nach der technischen Richtline 4 (TR 4) ihre Zulassung verloren und dürfen nicht mehr betrieben werden. Ab dem 11.11.2018 dürfen nur noch Geldspielgeräte nach TR 5 betrieben werden.
Stellen Sie sicher das Ihre Geräte nach der neuen technischen Richtlinie 5 umgebaut, oder gegen neue Geräte ausgetauscht werden.
Für alle aus dem Traditionsunternehmen Heinrich Hecker gelieferten Geräte nach TR 4 bieten wir attraktive Angebote für eine Umstellung oder einen Austausch in moderne Geräte.
Für Aufstellunternehmer:innen, Spielhallen- und Spielothekenbetreiber und auch für Gastronomen mit Eigenaufstellung heißt es, die richtigen Entscheidungen zu treffen, um für die Zukunft klug und sicher aufgestellt zu sein.
Deshalb haben wir für unsere Kunden einen einfachen Übergang gewährleistet – sowohl wirtschaftlich, technisch, als auch organisatorisch.