Spielautomaten Aufsteller werden

Um als Gewerbetreibender selbst zum Automatenaufsteller im eigenen oder einem fremden Gastronomiebetrieb zu werden und über den gesamten Kasseninhalt verfügen zu können, sind einige Punkte zu beachten:

1. Aufstellerlaubnis gem. §33c Gewerbeordnung

  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Unbedenklichkeitsbestätigung vom Finanzamt
  • Nachweis über ein Suchtpräventionsseminar (z.B. über die IHK)
  • Betriebliches Sozialkonzept für Glückspielbetriebe (diverse Anbieter)

2. Geeignetheitsbestätigung

Prüfung durch das Ordnungsamt ob die Betriebsräume den gesetzlichen Vorschriften entsprechen um Geldspielgeräte betreiben zu dürfen. Dazu gehört unter anderem Art, Beschaffenheit, Lage etc. Je nach Bundesland & Kommune unterschiedlich.

Weitere Details erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt.

Wir stehen Ihnen beim Start und im laufenden Betrieb zur Seite.

Unser Angebot

  • keine Kaution*
  • keine Mietsonderzahlung*
  • keine Frachtkosten
  • Geräte von allen Herstellern
  • Versicherungsmöglichkeit
  • absolute Flexibilität
  • Austausch- und Umtauschmöglichkeit
  • kostenlose Pflichtupdates
  • kostenlose Beratung für Existenzgründer
  • keine Zulassungsgebühren
  • keine „Handlingspauschale“
  • Aufstellung und Einweisung durch qualifizierte Mitarbeiter
  • Bundesweiter Kundendienst
  • Technische Hotline

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* entsprechende Bonität vorausgesetzt

Hinweis: Diese Informationen enthalten erste Hinweise und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit kann nicht übernommen werden.