Antrag auf Anschluss an das zentrale Spielersperrsystem OASIS
Mit dem Online-Antrag können Sie als Veranstalter von Glücksspielen den Anschluss auf das zentrale, spielformübergreifende Spielersperrsystem OASIS GlüStV beantragen. Veranstalter im Sinne der OASIS-GlüStV sind alle Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, die nach den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags 2021 verpflichtet sind, am Spielersperrsystem OASIS GlüStV teilzunehmen. Das sind:
- Anbieter von Lotterien, die häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden
- Aufsteller von Geld- oder Warenspielgeräten in Gaststätten
- Betreiber von Spielbanken
- Betreiber von Spielhallen mit Geld- und Warenspielgeräten
- Buchmacher
- Gewerbliche Spielvermittler
- Pferdewetten im Internet
- Veranstalter von Online-Casinospielen
- Veranstalter von Online-Poker
- Veranstalter und Vermittler von Sportwetten
- Veranstalter von virtuellen Automatenspielen im Internet
Im Antrag ist eine Betriebsstätte gemäß OASIS-GlüStV der Standort, an dem das Glücksspiel veranstaltet wird. Im terrestrischen Bereich ist dies die Adresse der Spielstätte (also z.B. Spielhalle, Wettvermittlungsstelle, Annahmestelle, Buchmacherörtlichkeit, Gaststätte mit Geld- oder Warenspielgeräten, Spielbanken und gewerbliche Spielvermittler), im Internet die jeweilige Internetdomain. Jeder Veranstalter erhält vom Regierungspräsidium Darmstadt für jeden genehmigten und beantragten Standort eine eigene Betriebsstättenkennung.
Im Antrag bezeichnet Dienstleister, Anbieter von Anschlusslösungen zur automatisierten Abfrage von Spielersperren über OASIS. Diese nutzen den OASIS Webservice (WS), der das händische Erfassen von Abfragedaten ersetzt.
Der Anschluss an das Sperrsystem und die Nutzung des Sperrsystems sind nach § 8c GlüStV kostenpflichtig.
Zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht wird ein zentrales, spielformübergreifendes Sperrsystem gemäß § 23 GlüStV 2021 unterhalten, da gesperrte Spieler nicht an allen öffentlichen Glücksspielen teilnehmen dürfen.
Veranstalter sind verpflichtet, spielwillige Personen durch Kontrolle eines amtlichen Ausweises oder einer vergleichbaren Identitätskontrolle zu identifizieren und einen Abgleich mit der Sperrdatei nach § 23 GlüStV 2021 durchzuführen (Spielerstatusabfrage).
Auf der Homepage des Regierungspräsidium Darmstadt finden Sie folgende Seiten: