Eröffnen Sie Ihre eigene Spielhalle

Sie möchten als Gewerbetreibender eine Spielhalle eröffnen und selbst betreiben?

Hier haben wir einige Informationen für Sie zusammengetragen, die Sie beachten müssen:

1. Aufstellerlaubnis gem. §33c Gewerbeordnung

  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Unbedenklichkeitsbestätigung vom Finanzamt
  • Nachweis über ein Suchtpräventionsseminar (z.B. über die IHK)
  • Betriebliches Sozialkonzept für Glückspielbetriebe (z.B. über die Firma Merlato)

2. Spielhallenkonzession

Erlaubt ist das Aufstellen von max. 12 Geräten, bei 12qm je Gerät (erfordert mindestens 1.44qm Nutzfläche, zuzüglich der Nebenräume). Das Ordnungsamt prüft die gesetzlichen Vorschriften wie Art, Beschaffenheit und Lage (Mindestabstand zu anderen Spielhallen, Jugendeinrichtungen etc.). Die Vorgaben sind je nach Bundesland & Kommune unterschiedlich.

Weitere Details erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt.

Unser Angebot

  • keine Kaution*
  • keine Mietsonderzahlung*
  • keine Frachtkosten
  • Geräte von allen Herstellern
  • Versicherungsmöglichkeit
  • absolute Flexibilität
  • Austausch- und Umtauschmöglichkeit
  • kostenlose Pflichtupdates
  • kostenlose Beratung für Existenzgründer
  • keine Zulassungsgebühren
  • keine „Handlingspauschale“
  • Aufstellung und Einweisung durch qualifizierte Mitarbeiter
  • Bundesweiter Kundendienst
  • Technische Hotline

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* entsprechende Bonität vorausgesetzt

Hinweis: Diese Informationen sind nur erste Hinweise und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.